Unsere Dienstleistungen

 

 

Im Falle eines Schadens

Sie hatten leider einen Schadensfall?

Wir setzen alles dran um Ihnen zu helfen und Ihr Problem so schnell wie möglich zu regeln. Unser Versprechen ist es Ihnen eine gewisse Form der Freiheit zu bieten dank unserer Professionalität und unseres Service, aus einem Geschehnis ein "Nicht-Geschehnis" zu machen.

Bei einem Brand

ist der Feuerwehr unter der Rufnummer 100 oder 112 zu melden

Laden Sie das Formular für die Schadensmeldungen herunter

Bei Elektroschäden

Ein Elektroschaden ist ein Schaden an elektrischen und elektronischen Geräten, der durch Blitz oder durch Feuer verursacht wird. Das häufigste Beispiel ist der Fall der Fernsehers, der durch eine vom Blitz verursachte Überspannung beschädigt wird.

  • Reparatur und Schadensmeldung
    Bei Elektroschäden lassen Sie unverzüglich von der Reparaturwerkstatt eine Schadensanzeige auf dem vorgesehenen Formular ausfüllen. Lassen Sie die Reparatur von Ihrem Elektriker ausführen. Dieser muss auf der Rechnung und der Schadensanzeige die beschädigten Teile aufführen, die repariert werden mussten
  • Entschädigung
    Schicken Sie uns unverzüglich die Schadensanzeige, damit wir Ihnen die Entschädigung auszahlen können. Bewahren Sie das beschädigte Material auch nach der Reparatur auf.

Bei Leitungswasserschäden


Wenn ein Wasserleck eingetreten ist und Wasser in Ihre Wohnung eindringt und die Gefahr besteht, dass Möbel beschädigt und andere Zimmer überschwemmt werden, müssen Sie schnell handeln, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen.

  • Notmaßnahmen
    • Versuchen Sie selbst, die Wasserquelle zu lokalisieren, um das Leck zu stoppen.
    • Gegebenenfalls den Hauptwasserhahn abdrehen.
    • Ergreifen Sie Maßnahmen, um die Gegenstände zu schützen, die das Wasser bereits erreicht hat oder erreichen könnte. Wischen, trocknen, lüften. Beschädigte Gegenstände nicht wegwerfen - sie könnten später für ein etwaiges, von der Versicherungsgesellschaft durchgeführtes Gutachten benötigt werden.
    • Wenn Sie Eigentümer sind, gegebenfalls einen Monteur rufen.
    • Wenn Sie Mieter sind, benachrichtigen Sie den Eigentümer, und wenn Sie in einem Wohnhaus leben, das von einer Miteigentümergemeinschaft verwaltet wird, benachrichtigen Sie den Hausverwalter oder die Gebäudeverwaltung (gérance). Deren Versicherungsverträge kommen in diesem Fall zum Tragen.
  • Schadensmeldung
    • Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Makler, der Ihnen Auskunft über die als nächstes zu ergreifenden Maßnahmen erteilt und Ihnen bei der Schadensmeldung hilft.
    • Lassen Sie uns schnellstmöglich das Schadensformular zukommen, in dem Sie das Datum, die Art und die Umstände des Schadenfalls sowie die vermutliche Ursache angeben. Erstellen Sie eine Schätzung des Schadens.
  • Reparatur
    • Lassen Sie von Reparaturbetrieben einen Kostenvorschlag für die Reparatur der Schäden und die Instandsetzung Ihrer Wohnung erstellen. Stellen Sie alle Rechnungen oder Zertifikate für Wertgegenstände oder sonstige Belege zusammen. Schicken Sie uns diese Kostenvorschläge und Rechnungen schnellstmöglich.
    • Je nach Umfang der Schäden wird ein von Foyer beauftragter Gutachter vor Ort erscheinen, um die Schäden zu überprüfen und zu bewerten.
    • Achtung! Warten Sie den Besuch des Gutachters oder die schriftliche Genehmigung der Versicherungsgesellschaft ab, bevor Sie Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchführen lassen (außer der Reparatur der Quelle des Lecks). Es ist unmöglich, nach Ausführung der Arbeiten eine Schadensfeststellung vorzunehmen, und die Bewertung der Schäden in Verbindung mit dem Schadenfall könnte dadurch kompliziert werden.

Schätzung des Inhalts

Für einen optimalen Schadenersatz, überprüfen Sie den Wert Ihres Inhalts regelmäßig mit Ihrem Makler.

Im Inhalt ist alles inbegriffen was sich in Ihrer Wohnung befindet (Mobilar, Haushaltsgeräte, Kleider, Wertgegenstände, Schmuck, etc.). Ausgeschlossen sind Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wohnwagen, sie sind auch nicht durch die Wohnversicherung abgesichert.

Füllen Sie unser Formular aus zur Einschätzung des Inhalts. Vergleichen Sie den Wert den sie auf dem Formular erhalten, mit der Versicherungssumme in Ihrem Vertrag. Stimmen diese beiden Summen nicht überein, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Makler. Er wird Sie bestens beraten.

Unsere Ratschläge:

  • Für eine korrekte Wertschätzung Ihres Inhalts sollten Sie immer den heutigen Wert des Objekts in das Formular einsetzen.
  • Fotografieren Sie Ihre kostbaren Wertsachen. Im Falle eines Diebstahls können Fotos sehr nützlich sein.
  • Achten Sie auf die Beschränkungen, die für Schmucksachen und Gegenstände aus massivem Edelmetall, die nicht eingeschlossen sind, gelten.

Ratschläge für Ihren Umzug

 Finden Sie nötigen Ratschläge auf der Website der Notärenvereinigung.

Broschüre


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