Versicherbare Fahrzeuge

Mit Foyer können Sie das Wohnmobil Ihrer Kunden gemäß den nachstehenden Kriterien versichern.

Kriterien für die Annahme:

  • Wert des Fahrzeugs: bis zu 75.000 € (oder 100.000 €, wenn der Fahrer mindestens 35 Jahre alt ist und einen Bonus-Malus zwischen 0 und -3 hat)
  • Der Fahrer muss der Gleiche sein wie der Fahrer des Hauptrisikos oder dessen Ehepartner
  • Nur Privatnutzung
  • Max. 40.000 km pro Jahr

Unsere Kilometerpauschalen-Versicherungen

Unsere Versicherungen wurden speziell für Fahrer entwickelt, die eine Fahrleistung von bis zu 40.000 km pro Jahr erbringen.
Unsere Pakete lassen sich an die Wünsche Ihrer Kunden anpassen, unabhängig davon, ob sie kleine Ausflüge oder große Reisen bevorzugen.

Die Wahl zwischen 4 Pauschalen: 12.000 km – 18.000 km – 24.000 km – 40.000 km

Die einfache und flexible Versicherung: Dank unserer Kilometerpauschalen zahlt Ihr Kunde den richtigen Preis für die Kilometer, die er schätzungsweise pro Jahr mit seinem Wohnmobil zurücklegt.

Unsere 4 Formeln

Foyer bietet Deckungsformeln mit verschiedenen wesentlichen Garantien an.

Unsere Formeln sind flexibel

Sie wählen zwischen der Basisformel, dem kleinen Omnium, dem Teil-Omnium oder dem Voll-Omnium, was Ihr Kunde wirklich braucht.

Basisformel

Enthalten

  • Haftpflicht
  • Hilfeleistung im Notfall

Optional

  • Verkehrsunfall
  • Rechtsschutz
  • mobilé Hilfeleistung
  • Geschützter Fahrer

Nicht enthalten

  • Feuer
  • Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Diebstahl
  • Sachschäden
  • Comfort-Pack
  • Campi-Pack

Omnium Mini

Enthalten

  • Haftpflicht
  • Hilfeleistung im Notfall
  • Feuer
  • Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch

Optional

  • Verkehrsunfall
  • Rechtsschutz
  • mobilé Hilfeleistung
  • Geschützter Fahrer

Nicht enthalten

  • Diebstahl
  • Sachschäden
  • Comfort-Pack
  • Campi-Pack

Teil-Omnium

Enthalten

  • Haftpflicht
  • Hilfeleistung im Notfall
  • Feuer
  • Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Diebstahl

Optional

  • Verkehrsunfall
  • Rechtsschutz
  • mobilé Hilfeleistung
  • Geschützter Fahrer
  • Comfort-Pack
  • Campi-Pack

Nicht enthalten

  • Sachschäden

Voll-Omnium

Enthalten

  • Haftpflicht
  • Hilfeleistung im Notfall
  • Feuer
  • Naturgewalten
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Diebstahl
  • Sachschäden

Optional

  • Verkehrsunfall
  • Rechtsschutz
  • mobilé Hilfeleistung
  • Geschützter Fahrer
  • Comfort-Pack
  • Campi-Pack
  • Enthalten
  • Nicht enthalten
  • Optional

Jede Garantie kann Ausschlüsse beinhalten: eine vollständige Liste finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Die zusätzlichen Garantien 

Foyer bietet Ihnen 5 zusätzliche, optionale Garantien, die die Kfz-Versicherung Ihres Kunden ergänzen.

Campi-Pack

Für maximalen Schutz erweitern Sie die Garantien der Wohnmobilversicherung Ihres Kunden, indem Sie den Campi-Pack als Option für Teil-Omnium oder Voll-Omnium buchen.

Erweiterte Garantien

  • Deckt Schäden an Gepäck, audiovisuellen Geräten und Einrichtungsgegenständen des Wohnmobils.
  • Deckt unfallbedingte elektrische Schäden an im versicherten Fahrzeug installierten elektrischen oder elektronischen Geräten.

Der Comfort-Pack

Wenn Ihr Kunde den Comfort-Pack als Option für die Teil-Omnium oder Voll-Omnium abschließt, profitiert er von erweiterten Deckungen und zusätzlichen Garantien, wie z.B. :

Erweiterte Deckung

  • Schutz des Fahrzeugwerts für weitere 6 Monate, ohne Degression.
  • Schutz der Scheinwerfer, Rückspiegel, Leuchten und deren Abdeckungen.

Zusätzliche Garantien

  • Diebstahl und Beschädigung von transportiertem Eigentum bis zu 2000 € (Privatnutzung).
  • Diebstahl und Vandalismus von Reifen.
  • Reifenpannen bei Winterreifen.

Rechtsschutz

Der Rechtsschutz ist eine unerlässliche Garantie bei einem Schadensfall mit einem ausländischen Fahrer. Mit diesem Schutz ist Ihr Kunde als Eigentümer, Fahrer oder Insasse eines Fahrzeugs sowie als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse eines öffentlichen Verkehrsmittels versichert. 

Geschützter Fahrer

Ungeachtet dessen, ob der Fahrer für einen Unfall verantwortlich ist oder nicht, wird er gemäß dem allgemeinen belgischen Recht für erlittene Körperverletzungen bis zu 250.000 € entschädigt.

  • Entschädigt den berechtigten Fahrer bei Körperverletzungen.
  • Entschädigt die Bezugsberechtigten im Falle des Todes des Fahrers infolge des Unfalls.

mobilé Hilfeleistung

Zusätzlich zu den Leistungsgarantien, die in den Formeln „Haftpflicht“ oder „Omnium“ enthalten sind, bietet Foyer in Zusammenarbeit mit Europ Assistance eine
umfassende Hilfeleistung
an, die Folgendes umfasst:

  • Hilfeleistung für das Fahrzeug Ihres Kunden, für die Insassen und eine Reise-Assistance.
  • Pannenhilfe in Belgien und im Ausland!

In den allgemeinen Bedingungen finden Sie den Umfang der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Garantien sowie die Begrenzungen der Leistungen. 

Im Schadensfall

Serviceleistungen, die Ihrem Kunden und Ihnen das Leben leichter machen.

Hilfeleistung rund um die Uhr

Ein Ansprechpartner, der Ihnen zuhört und jederzeit zur Verfügung steht.

Weitere Informationen ›

Ersatzfahrzeug

Foyer stellt dem Fahrer während der Reparaturen ein Ersatzfahrzeug des Typs B zur Verfügung, je nach den abgeschlossenen Garantien.

Rückführung

Foyer organisiert und übernimmt die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs und des Versicherten aus dem Ausland gemäß den abgeschlossenen Garantien.  

Bedingungen und Begrenzungen, nicht erschöpfend › 

Unser Team verpflichtet sich

Wir haben einen Qualitätsstandard eingeführt, um Ihnen und Ihren Kunden eine effiziente und schnelle Abwicklung von Schadensfällen zu ermöglichen.

Unsere Verpflichtungen ›

Wie wäre es, wenn wir über Ihre Kunden sprechen?

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, denn jeder Kunde ist einzigartig und hat seine eigenen Bedürfnisse in Bezug auf die Deckung seiner Versicherung.

Sie suchen eine Vertragswerkstatt oder einen Gutachter Foyer?

Campi-Pack

Nicht erschöpfende Liste

  • Die Garantien für Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Naturgewalten, Zusammenstoß mit Tieren und Sachschäden werden bis zu einer Begrenzung von 7.500 Euro pro Schadensfall auf Gepäck, audiovisuelle Geräte oder Übertragungsgeräte, die im Fahrzeugdiebstahl transportiert werden, sowie auf die Einrichtung ausgedehnt.
  • Selbstbehalt 2,5% begrenzt auf 750 € für Sachschäden.

Geschützter Fahrer

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schadensfälle, die eintreten:

  • wenn das bezeichnete Fahrzeug von Personen benutzt wird, die nicht über die Genehmigung des Eigentümers oder des gewöhnlichen Halters des Fahrzeugs verfügen;
  • beim Erlernen des Führens eines Fahrzeugs zu Lande mit Eigenantrieb ;
  • durch einen vorsätzlich herbeigeführten Unfall. Insbesondere gilt als absichtlich herbeigeführt, wenn ein Versicherter Selbstmord begeht oder versucht, Selbstmord zu begehen.

Rechtsschutz

Wir decken insbesondere nicht die Kosten im Zusammenhang mit:

  • einem Gerichtsverfahren zur Eintreibung von Beträgen unter 250 €
  • einem kassatorischen Verfahren zur Eintreibung von Beträgen von weniger als 2.500 €
  • auf einen Regress gegen einen Versicherten ohne unsere Zustimmung.

mobilé Hilfeleistung

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

  • die Immobilisierung des versicherten Fahrzeugs für Wartungsarbeiten;
  • die Kosten für Ersatzteile, die Wartungskosten des Fahrzeugs und Reparaturkosten jeglicher Art;
  • In Belgien angeordnete medizinische Diagnosen und Behandlungen;
  • Sich aus einer Behandlung in Belgien ergebende medizinische, chirurgische, pharmazeutische und Krankenhauskosten, unabhängig davon, ob sie auf eine Krankheit oder einen Unfall im Ausland zurückzuführen sind oder nicht.

Rückführung

Wenn das versicherte Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach seiner Immobilisierung vor Ort repariert werden kann, wählt der Versicherte unter anderem eine der folgenden Leistungen: Entweder führt der Versicherer auf seine Kosten die Rückführung des versicherten Fahrzeugs bis zu der vom Versicherten benannten Werkstatt in der Nähe seines Wohnsitzes in Belgien durch; oder der Versicherte beschließt, das Wrack des versicherten Fahrzeugs vor Ort zurückzulassen: Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Erledigung der Formalitäten für die gesetzliche Aussetzung und die Kosten für die Bewachung vor der Aussetzung während maximal zehn (10) Tagen.

Wenn beispielsweise das versicherte Fahrzeug im Ausland gestohlen wird, führt der Versicherer die Rückführung des Versicherten in Übereinstimmung mit den folgenden nicht erschöpfenden Optionen durch: entweder möchte der Versicherte sofort nach Belgien zurückkehren: der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für die Rückführung an seinen Wohnsitz; oder der Versicherte möchte seine Reise fortsetzen und anschließend an seinen Wohnsitz zurückkehren:

  • Der Versicherer übernimmt für die Fortsetzung der Reise die Transportkosten für alle Versicherten bis zu einem Höchstbetrag von 325 €;
  • Der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für die Rückkehr zum Wohnsitz des Versicherten von dem Ort aus, an dem sich der Versicherte in dem Land befindet, in dem das versicherte Fahrzeug immobilisiert oder gestohlen wurde.

Details zu den Garantien

Haftpflicht

Deckt Sach- und Personenschäden, die einem Dritten zugefügt werden, sowie Personenschäden, die den Fahrzeuginsassen zugefügt werden.

Hilfeleistung im Notfal

Diese Garantie ist automatisch eingeschlossen. Sie greift nach einem gedeckten Schadensfall und beinhaltet eine 24-Stunden-Hilfeleistung, das Abschleppen des Fahrzeugs und ein Ersatzfahrzeug (sofern eine Vertragswerkstatt vorhanden ist).

Feuer

Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Beschädigung oder Zerstörung durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehen.

Naturgewalten

Deckt Schäden ab, die u. a. durch Blitzschlag, Hagel, herabfallende Äste von Bäumen oder über die Ufer getretene Flüsse verursacht werden.

Zusammenstoß mit Tieren

Diese Garantie deckt Schäden ab, die durch Tiere durch Zusammenstöße oder das Eindringen von Tieren unter die Motorhaube verursacht werden.

Glasbruch

Mit dieser Garantie wird das Fahrzeug gegen Schäden geschützt, die durch das Zerbrechen oder Reißen der Seiten- und Heckscheiben, der Windschutzscheibe und des verglasten Teils des Daches verursacht werden.

Diebstahl

Diese Garantie greift im Falle eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls des Fahrzeugs, eines versuchten Diebstahls, einer Beschädigung oder Zerstörung durch Diebe.

Sachschäden

Unter diese Garantie fallen alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die durch einen Unfall oder durch böswillige Handlungen Dritter verursacht wurden. Siehe Selbstbehalt

  • 2.5% ohne Höchstbetrag Bis zu 750 €, wenn Campi-Pack abgeschlossen.
  • 5 % ohne Höchstbetrag

Verkehrsunfall

Diese Pauschalgarantie schützt den Fahrer und/oder seine Insassen bei Verkehrsunfällen, die zum Tod, zur Invalidität oder zu Behandlungskosten führen.

Rechtsschutz

Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für zivilrechtliche Regresse und die Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen nach einem Schadensfall oder im Rahmen eines Rechtsstreits (z. B. beim Kauf des Fahrzeugs).

mobilé Hilfeleistung

Umfassende Hilfeleistung, die sowohl Hilfeleistung für das Fahrzeug als auch für die Insassen sowie Reise-Assistenz umfasst.

Geschützter Fahrer

Körperverletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten oder unverschuldeten Verkehrsunfalls werden für den Fahrer des angegebenen Fahrzeugs entschädigt. Allgemeines Recht mit einem Höchstbetrag der Leistung von 250.000 €.

Comfort-Pack

Erweiterte Garantieleistungen, die die Teil-Omnium- oder Voll-Omnium-Deckung ergänzen

Campi-Pack

Erweiterte Garantieleistungen, die die Teil-Omnium- oder Voll-Omnium-Deckung ergänzen. Der Selbstbehalt für Sachschäden (2.5%) ist auf 750 € begrenzt

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