Motorräder-Versicherung
Die Versicherung, die für leidenschaftliche Zweiradfahrer gedacht ist
Ihre Kunden sind auf zwei Rädern den Gefahren des Straßenverkehrs stärker ausgesetzt. Wir bei Foyer haben eine Versicherung entwickelt, die Motorradfahrer und ihre Fahrzeuge bei ihren Fahrten schützt, damit sie jeden Kilometer in aller Ruhe genießen können.

Flexibler Schutz für alle Motorradtypen
Wir bieten eine Versicherung in Form von Pauschaltarifen an, die darauf ausgelegt ist, die folgenden Fahrzeuge als Zweitfahrzeuge zu schützen:
- Motorräder (Oldtimer, Enduros, Dreiräder, Mopeds, …)
- Quads oder auch Buggys…
Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen von mobilé, um den Umfang der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Leistungen sowie die Leistungsgrenzen zu erfahren.

Unsere Formeln
Foyer bietet eine Haftpflichtversicherung für Motorradfahrer an, die verschiedene wesentliche Garantien enthält.
Außerdem bieten wir unter bestimmten Bedingungen Teil-Omnium oder Voll-Omnium an. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Haftpflicht
Deckt Sach- und Personenschäden, die einem Dritten zugefügt werden, sowie Personenschäden, die den Insassen durch den berechtigten Fahrer des Fahrzeugs zugefügt werden.
Hilfeleistung im Notfall
Diese Garantie ist automatisch eingeschlossen. Sie greift nach einem gedeckten Schadensfall und beinhaltet eine 24-Stunden-Hilfeleistung, das Abschleppen des Fahrzeugs und ein Ersatzfahrzeug (sofern eine Vertragswerkstatt vorhanden ist).
Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen von mobilé, um den Umfang der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Leistungen sowie die Leistungsgrenzen zu erfahren.
Die zusätzlichen Garantien
Foyer bietet 3 optionale Garantien zur Ergänzung der Versicherung Ihres Kunden.
Rechtsschutz
Der Rechtsschutz ist eine unerlässliche Garantie bei einem Schadensfall mit einem ausländischen Fahrer. Dieser Schutz gilt für Ihren Kunden als Eigentümer, Fahrer oder Insasse eines Fahrzeugs sowie als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse eines öffentlichen Verkehrsmittels.
Verkehrsunfall
Unabhängig davon, ob der Fahrer für einen Unfall verantwortlich ist oder nicht, wird er gemäß dem allgemeinen belgischen Recht für erlittene Körperverletzungen bis zu 80.000 € entschädigt.
Diese Garantie deckt:
- den Motorradfahrer bis zu 80.000 € im Falle einer Invalidität
- die Bezugsberechtigten bis zu 5.000 € im Todesfall
Gepäck und Ausrüstung
Im Falle von Verkehrsunfällen oder Diebstahl sind die Ausrüstung des Motorradfahrers sowie das Topcase bis zu einem Betrag von 2.000 € versichert.
Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen von mobilé, um den Umfang der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Leistungen sowie die Leistungsgrenzen zu erfahren.
Im Schadensfall
Serviceleistungen, die Ihrem Kunden und Ihnen das Leben leichter machen.
Wie wäre es, wenn wir über Ihre Kunden sprechen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, denn jeder Kunde ist einzigartig und hat seine eigenen Bedürfnisse in Bezug auf die Deckung seiner Versicherung.
Hilfeleistung von mobilé
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- die Immobilisierung des versicherten Fahrzeugs für Wartungsarbeiten;
- die Kosten für Ersatzteile, die Wartungskosten des Fahrzeugs und Reparaturkosten jeglicher Art;
- In Belgien angeordnete medizinische Diagnosen und Behandlungen;
- Sich aus einer Behandlung in Belgien ergebende medizinische, chirurgische, pharmazeutische und Krankenhauskosten, unabhängig davon, ob sie auf eine Krankheit oder einen Unfall im Ausland zurückzuführen sind oder nicht.
Rechtsschutz
Wir decken insbesondere nicht die Kosten im Zusammenhang mit:
- einem Gerichtsverfahren zur Eintreibung von Beträgen unter 250 €
- einem kassatorischen Verfahren zur Eintreibung von Beträgen von weniger als 2.500 €
- auf einen Regress gegen einen Versicherten ohne unsere Zustimmung
Verkehrsunfall
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schadensfälle, die eintreten:
- wenn das bezeichnete Fahrzeug von Personen benutzt wird, die nicht über die Genehmigung des Eigentümers oder des gewöhnlichen Halters des Fahrzeugs verfügen;
- beim Erlernen des Führens eines Fahrzeugs zu Lande mit Eigenantrieb; durch einen vorsätzlich herbeigeführten Unfall. Insbesondere gilt als absichtlich herbeigeführt, wenn ein Versicherter Selbstmord begeht oder versucht, Selbstmord zu begehen.
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