Versicherung für Kleintransporter
Der optimale Schutz für Gewerbetreibende
Ihr Kunde arbeitet als Selbstständiger und nutzt einen Kleintransporter zur Fortbewegung und zum Transport von Arbeitsmaterial und Waren?
Mit mobilé car insurance bieten Sie eine Versicherung für Gewerbetreibende an, die sich der Nutzung und den Gewohnheiten Ihrer Kunden anpasst, um den Fahrer, seine Insassen, sein Fahrzeug, seine Ausrüstung und seine Waren in aller Ruhe zu schützen.

Die versicherbaren Berufe
Foyer ermöglicht Ihnen die Versicherung von Selbständigen und Unternehmensleitern, die:
- ihren Kleintransporter gewerblich nutzen
- allein oder mit bis zu 10 Arbeitnehmern arbeiten
- den Kleintransporter für den gewerblichen Transport von Material und Gütern nutzen
- in der Nähe ihres Wohnortes arbeiten (Handwerker, Händler, Arbeiter,…)
Foyer versichert keine gewerblichen Horeca-Betriebe, Rettungssanitäter oder Lieferdienste. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um die vollständige Liste der versicherbaren Berufe zu erhalten.

Unsere Kilometerpauschalen-Versicherungen
Unsere Versicherungen wurden speziell für Fahrer entwickelt, die ihr Auto gewerblich weniger als 20.000 km pro Jahr nutzen.
Wir bieten Kilometerpauschalen an, die sich an die Bedürfnisse Ihrer Kunden anpassen.
Wenigfahrer
Ruhe
Die Wahl zwischen 3 Pauschalen: 12.000 km – 20.000 km – 30.000 km
Die einfache und flexible Versicherung, die speziell für Wenigfahrer entwickelt wurde: Dank unserer Kilometerpauschalen zahlt Ihr Kunde den richtigen Preis auf der Grundlage der Kilometer, die er voraussichtlich pro Jahr zurücklegt.
Wir bieten flexible Deckungsformeln an, von der reinen Haftpflicht bis zur umfassendsten Deckung mit Omnium, Fahrerschutz und Rechtsschutz
Unsere 4 Formeln
Foyer bietet Deckungsformeln mit verschiedenen wesentlichen Garantien an.
Unsere mobilé-Pakete sind flexibel
Sie wählen aus der Basisformel, dem kleinen Omnium, dem Teil-Omnium oder dem Voll-Omnium aus, was Ihr Kunde wirklich braucht.
- Enthalten
- Nicht enthalten
- Optional
Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen, um den Umfang der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Garantien sowie die Leistungsgrenzen zu erfahren.
Die zusätzlichen Garantien
Foyer bietet 4 zusätzliche und optionale Garantien zur Ergänzung der Versicherung Ihres Kunden.
Comfort-Pack Pro
Erweitern Sie für maximalen Schutz die Garantien der Versicherung Ihres Kunden, indem Sie den Comfort-Pack als Option für Teil-Omnium oder Voll-Omnium abschließen.
Erweiterte Deckung
- Schutz des Fahrzeugwerts für weitere 6 Monate, ohne Degression
- Schutz der Scheinwerfer, Rückspiegel, Leuchten und deren Schutzvorrichtungen
- Kein Selbstbehalt bei Glasbruch
Zusätzliche Garantien:
- Versicherter Inhalt bis zu 2500 €. Bei Diebstahl: Inhalt nur bei Diebstahl des Kleintransporters versichert
- Die durch die transportierten Güter verursachten oder verschlimmerten Schäden
- Beschriftung
- Schäden infolge von Wassereintritt
- Reifenpannen bei Winterreifen
- Diebstahl und Vandalismus von Reifen
Geschützter Fahrer
Unabhängig davon, ob der Fahrer die Verantwortung für einen Unfall trägt oder nicht, wird er je nach gewähltem Tarif und gemäß dem allgemeinen belgischen Recht
bis zu 1.000.000 € für erlittene Körperverletzungen entschädigt.
- Entschädigt die Bezugsberechtigten im Falle des Todes des Fahrers infolge des Unfalls
- 2 mögliche Wahl der Entschädigung: 250.000 € oder 1.000.000.000 €
Rechtsschutz
Der Rechtsschutz ist eine unerlässliche Garantie bei einem Schadensfall mit einem ausländischen Fahrer. Dieser Schutz gilt für Ihren Kunden als Eigentümer, Fahrer oder Insasse eines Fahrzeugs sowie als Fußgänger, Radfahrer oder Insasse eines öffentlichen Verkehrsmittels.
mobilé Hilfeleistung
Zusätzlich zu den Leistungsgarantien, die in den Formeln „Haftpflicht“ oder „Omnium“ enthalten sind, bietet Foyer in Zusammenarbeit mit Europ Assistance eine umfassende Hilfeleistung an, die Folgendes umfasst:
- Hilfeleistung für den Kleintransporter Ihres Kunden, für die Insassen sowie Reise-Assistenz.
- Pannenhilfe in Belgien sowie im Ausland.
- Ein Kleintransporter als Ersatzfahrzeug.
Lesen Sie die allgemeinen Bedingungen, um den Umfang der eingeschlossenen und ausgeschlossenen Garantien sowie die Leistungsgrenzen zu erfahren.
Im Schadensfall
Des services qui facilitent la vie de votre client, et la vôtre.
Die Vorteile der Kfz-Versicherung bei Foyer
Als Ergänzung zu seinem innovativen Angebot bietet Foyer Rabatte und Vorteile je nach Profil und Fahrzeug Ihres Kunden.
Sie haben einen Kunden, der ein Transportunternehmen betreibt?
Avise bietet eine spezielle LKW-Versicherung für ein Fahrzeug oder eine ganze Flotte von Fahrzeugen wie LKWs, Busse, Reisebusse und Kleintransporter über 3,5 Tonnen.

Wie wäre es, wenn wir über Ihre Kunden sprechen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, denn jeder Kunde ist einzigartig und hat seine eigenen Bedürfnisse in Bezug auf die Deckung seiner Versicherung.
Geschützter Fahrer
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schadensfälle, die eintreten:
- wenn das bezeichnete Fahrzeug von Personen benutzt wird, die nicht über die Genehmigung des Eigentümers oder des gewöhnlichen Halters des Fahrzeugs verfügen;
- Während der Ausbildung zum Führen eines Landfahrzeugs mit Eigenantrieb (versichertes Fahrzeug) ;
- durch einen vorsätzlich herbeigeführten Unfall. Insbesondere gilt als absichtlich herbeigeführt, wenn ein Versicherter Selbstmord begeht oder versucht, Selbstmord zu begehen.
Rechtsschutz
Wir decken insbesondere nicht die Kosten im Zusammenhang mit:
- Einem Gerichtsverfahren zur Eintreibung von Beträgen unter 250 €;
- Eeinem kassatorischen Verfahren zur Eintreibung von Beträgen von weniger als 2.500 €;
- Auf einen Regress gegen einen Versicherten ohne unsere Zustimmung.
mobilé Hilfeleistung
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
- Die Immobilisierung des versicherten Fahrzeugs für Wartungsarbeiten;
- Die Kosten für Ersatzteile, die Wartungskosten des Fahrzeugs und Reparaturkosten jeglicher Art;
- In Belgien angeordnete medizinische Diagnosen und Behandlungen;
- Sich aus einer Behandlung in Belgien ergebende medizinische, chirurgische, pharmazeutische und Krankenhauskosten, unabhängig davon, ob sie auf eine Krankheit oder einen Unfall im Ausland zurückzuführen sind oder nicht.
Comfort-Pack Pro
Garantie für Glasbruch:
- Bruch von Rückspiegeln, Leuchteinheiten, Scheinwerfern, Leuchten und deren Schutz,
- Schäden aufgrund von Wassereintritt – Aufhebung des Selbstbehalts, der gegebenenfalls im Schadensfall anwendbar ist.
Garantie für Diebstahl:
- Diebstahl der Reifen
- Schäden an den Reifen aufgrund von Vandalismus
- Im Schadensfall wird ein Wertminderungssatz von 25% pro Altersjahr auf den Neuwert der beschädigten Reifen angewandt
- Voraussetzung für die Deckung des Diebstahls ist, dass unverzüglich eine Anzeige bei den zuständigen Justiz- oder Polizeibehörden erstattet wurde
Das Comfort-Pack deckt auch Ihre Winterreifen:
- Im Falle einer Reifenpanne, eines Berstens oder eines Risses infolge eines Aufpralls auf einen Gegenstand oder einen Bordstein
- Bei einem Bruch des Reifens
- Wenn diese einen Vandalismus erlitten haben, übernehmen wir die Kosten
- Die Reparaturkosten (bis zu 60 € inkl. MwSt. pro Reifen)
- Die Kosten für die Wiederbeschaffung (bis zu 150 € TVAC pro Reifen)
Details zu den Garantien
Haftpflicht
Deckt Sach- und Personenschäden, die einem Dritten zugefügt werden, sowie Personenschäden, die den Fahrzeuginsassen zugefügt werden.
Hilfeleistung im Notfal
Diese Garantie ist automatisch eingeschlossen. Sie greift nach einem gedeckten Schadensfall und beinhaltet eine 24-Stunden-Hilfeleistung, das Abschleppen des Fahrzeugs und ein Ersatzfahrzeug (sofern eine Vertragswerkstatt vorhanden ist).
Feuer
Deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch Beschädigung oder Zerstörung durch Brand, Explosion oder Blitzschlag entstehen.
Naturgewalten
Deckt Schäden ab, die u. a. durch Blitzschlag, Hagel, herabfallende Äste von Bäumen oder über die Ufer getretene Flüsse verursacht werden.
Zusammenstoß mit Tieren
Diese Garantie deckt Schäden ab, die durch Zusammenstöße mit Tieren oder das Eindringen von Tieren unter die Motorhaube verursacht werden.
Glasbruch
Mit dieser Garantie wird das Fahrzeug gegen Schäden geschützt, die durch das Zerbrechen oder Reißen der Seiten- und Heckscheiben, der Windschutzscheibe und des verglasten Teils des Daches verursacht werden.
Diebstahl
Diese Garantie greift im Falle eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls des Fahrzeugs, eines versuchten Diebstahls, einer Beschädigung oder Zerstörung durch Diebe.
Sachschäden
Unter diese Garantie fallen alle Schäden am versicherten Fahrzeug, die durch einen Unfall oder durch böswillige Handlungen Dritter verursacht wurden. Wahlweise:
- 2.5% des Versicherungswertes, bis zu 750 €
- 5 % des Versicherungswertes, ohne Höchstbetrag
Die Wahl der Entschädigungsmethode für Sachschäden:
Degression konventioneller Wert 6 Monate
- Für 6 Monate ab der Erstzulassung: Deckung zum Neuwert
- Vom 7. bis zum 60. Monat: Der Wert sinkt um 1% pro Monat
- Ab dem 61. Monat: Deckung zum tatsächlichen Wert
Degression konventioneller Wert 18 Monate
- Für 18 Monate ab der Erstzulassung: Deckung zum Neuwert
- Monat: Senkung um 13%, danach Senkung um 1% pro Monat bis zum 60. Monat
- Ab dem 61. Monat: Deckung zum tatsächlichen Wert
Verkehrsunfall
Diese Pauschalgarantie schützt den Fahrer und/oder seine Insassen bei Verkehrsunfällen, die zum Tod, zur Invalidität oder zu Behandlungskosten führen.
Rechtsschutz
Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten für zivilrechtliche Regresse und die Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen nach einem Schadensfall oder im Rahmen eines Rechtsstreits (z. B. beim Kauf des Fahrzeugs).
mobilé Hilfeleistung
Umfassende Hilfeleistung, die sowohl Hilfeleistung für das Fahrzeug als auch für die Insassen sowie Reise-Assistenz umfasst.
Geschützter Fahrer
Die durch einen selbstverschuldeten oder unverschuldeten Verkehrsunfall erlittenen Körperverletzungen werden für den Fahrer des benannten Fahrzeugs bis zu einem Höchstbetrag der Leistung von 250.000 € oder 1.000.000 € nach allgemeinem Recht entschädigt.
Comfort-Pack Pro
Erweiterte Garantieleistungen, die die Teil-Omnium- oder Voll-Omnium-Deckung ergänzen. Speziell für Fahrzeuge zur gewerblichen Nutzung entwickelt.
Ersatzfahrzeug
Nicht erschöpfende Liste der Bedingungen und Ausschlüsse
- Wenn das versicherte Fahrzeug nicht innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Tag seiner Immobilisierung vor Ort repariert werden kann, wählt der Versicherte unter anderem eine der folgenden Leistungen: Entweder führt der Versicherer auf seine Kosten die Rückführung des versicherten Fahrzeugs bis zu der vom Versicherten benannten Werkstatt in der Nähe seines Wohnsitzes in Belgien durch; oder im Falle dass der Versicherte beschließt, das Wrack des versicherten Fahrzeugs vor Ort zurückzulassen, übernimmt der Versicherer die Erfüllung der Formalitäten für die rechtliche Zurücklassung und die Kosten für die Bewachung vor der Zurücklassung während maximal zehn (10) Tagen.
- Wenn das versicherte Fahrzeug beispielsweise im Ausland gestohlen wird, führt der Versicherer die Rückführung des Versicherten gemäß den folgenden, nicht erschöpfenden Optionen durch: Entweder möchte der Versicherte sofort nach Belgien zurückkehren, dann organisiert der Versicherer die Rückführung an seinen Wohnsitz und übernimmt die Kosten dafür; oder der Versicherte möchte seine Reise fortsetzen und dann an seinen Wohnsitz zurückkehren: Für die Fortsetzung der Reise übernimmt der Versicherer die Transportkosten für alle Versicherten bis zu einem Höchstbetrag von 325,- EUR; der Versicherer organisiert und übernimmt die Kosten für die Rückreise an den Wohnort des Versicherten ab dem Ort, an dem sich der Versicherte in dem Land befindet, in dem das versicherte Fahrzeug stillgelegt oder gestohlen wurde.
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